Kostenübernahme

verfasst von Anke Gerhardt

Kostenübernahme

Kostenübernahme

Gesetzlich Krankenversicherte

Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, werden die Sprechstunden und die probatorischen Sitzungen von Ihrer Versicherung übernommen. Anschließend ist für die Fortführung der Behandlung ein „Antrag auf Psychotherapie“ bei der Krankenkasse zu stellen. Dafür ist dann auch das Einholen einer ärztlichen Bescheinigung (Konsiliarbericht) erforderlich.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie jedoch ausschließlich bei einer psychischen Störung mit „Krankheitswert“, wozu Lebens-, Ehe- oder Erziehungsberatung nicht zählen. Darüber hinaus muss eine Aussicht auf Besserung oder Heilung durch die Therapie bestehen. Das ausgewählte Therapieverfahren und die ambulante Behandlung müssen indiziert sein, der Behandlungsplan muss angemessen und sinnvoll erscheinen.

Privat Versicherte oder Beihilfeberechtigte

Wenn sie privat krankenversichert sind, werden die Kosten nach Prüfung von Notwendigkeit und Erfolgsaussicht in der Regel übernommen. In welchem Ausmaß die Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von der jeweiligen Vertragsgestaltung ab. Schauen Sie zuvor in Ihrem Versicherungsvertrag nach oder besprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, welche Vereinbarungen Sie für eine Psychotherapie getroffen haben.

Klären Sie daher folgende Fragen:

  • Werden die Kosten für eine Psychotherapie übernommen?
  • Wer darf die Psychotherapie durchführen (Arzt/ Psychologe)?
  • Wie viele Sitzungen pro Jahr stehen mir zu?
  • Welches Antragsformular muss von mir und dem Therapeuten ausgefüllt werden?

Die Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten. Die benötigten Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle. Nach einem Antragsverfahren muss lediglich die Genehmigung von der Beihilfe abgewartet werde, dann kann mit der Behandlung begonnen werden.

Selbstzahler

Es gibt auch verschiedene Gründe, die Kosten für eine Behandlung selbst zu tragen:

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht.

  • Persönliche Gründe.
  • Die Behandlung wird nicht in Ihren Krankenunterlagen dokumentiert, was bei einer noch ausstehenden Verbeamtung oder dem Abschluss von Versicherungen (Gesundheitsfragen beim Abschluss von privater Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung etc.) relevant ist.

Leistungen wie Paar- und Familientherapie gehören nicht zum Leistungsspektrum der Krankenkassen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), analog zu der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese Kosten sind steuerlich absetzbar.